Gebühr für Atteste

Die Nachfrage für Krankheitsatteste, insbesondere bezüglich des Schulbesuches, hat in den letzten Wochen und Monaten deutlich zugenommen, sodass wir diesbezüglich eine klare Regelung treffen müssen.

Nach dem Schulgesetz (Schulbesuchsverordnung §2) besteht eine Attestpflicht erst ab dem elften Krankheitstag. Unabhängig davon kann die Schule für eine Schülerin/einen Schüler eine individuelle Attestpflicht aussprechen. 

Atteste, die nicht unter diese Regelung fallen, sind in Zukunft mit einem Betrag von 5€ kostenpflichtig.

Eine Bescheinigung über den stattgehabten Arztbesuch steht jedem Patienten kostenfrei zu.

 

 

 

 

 

Wir sind für Sie da:

Kinder- und Jugendarztpraxis Dr. Felix Schwarz

 

Standort Enzweihingen:Schulstraße 8
71665 Vaihingen an der Enz

Tel: 07042/4026

Fax: 07042/4044

E-Mail:enzweihingen@kinderarzt-schwarz.de
 

Standort Sachsenheim:

Von-Königstraße 8

74343 Sachsenheim

Tel: 07147/14418

Fax: 07147/922206

E-Mail:sachsenheim@kinderarzt-schwarz.de

 

 

 

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